Maskenpflicht
Mit Auslaufen der entsprechenden Regel im Infektionsschutzgesetz, endete die Maskenpflicht für Besucher:innen und Patient:innen in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen am 7. April.
Bei Erkältungssymptomen bitten wir Sie, eine FFP2 Maske zu tragen.
Zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske in unserer Praxis.