Maskenpflicht

Veröffentlicht von admin am

Mit Auslaufen der entsprechenden Regel im Infektionsschutzgesetz, endete die Maskenpflicht für Besucher:innen und Patient:innen in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen am 7. April.

Bei Erkältungssymptomen bitten wir Sie, eine FFP2 Maske zu tragen.

Zu Ihrem eigenen Schutz empfehlen wir weiterhin das Tragen einer Maske in unserer Praxis.

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